Vorwort
Wir alle, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, pädagogische Mitarbeiter und Eltern möchten uns an der Schule im Allertal, Oberschule Winsen (Aller) wohlfühlen, uns frei und sicher bewegen und erfolgreich arbeiten. Wir alle sind für das Gelingen von Schule und Unterricht mitverantwortlich. Deshalb gibt es an unserer Schule Regeln, die auf folgen- den Grundsätzen basieren:
„Wir sind gegen jede Form von Gewalt!“ „Wir sind höflich, hilfsbereit und respektvoll!“ „Wir halten unsere Schule sauber!“
Unser Unterricht
• Wir sind immer pünktlich: Um 7.55 Uhr beginnt der Unterricht.
• Vor Beginn des Unterrichts gehen wir zu unserem Klassenraum und warten dort in Ruhe
auf den Unterrichtsbeginn.
• Wenn wir den Raum betreten haben, legen wir unser Handy ausgeschaltet in die bereit-
stehende sogenannte „Handygarage“.
• Wir führen unseren Schulplaner und haben ihn immer dabei.
• Grundsätzlich gehen wir während des Unterrichts nicht auf die Toilette.
• Klassen, die unvorhergesehen ohne Lehrer sind, gehen in die Mensa von Gebäude A
und die Klassensprecher melden sich im Sekretariat.
• Wir beachten die speziellen Fachraumordnungen der Fachräume.
• Vor und nach dem Fachunterricht nehmen wir in den großen Pausen die Taschen mit.
Unsere Pausen
• Pausen dienen uns zur Erholung und um Toilettengänge wahrzunehmen. Letztere sind immer zu Beginn und am Ende (dreiminütiges Klingeln) der großen Pausen zu erledigen. Während der großen Pausen lässt die Innenaufsicht nur in besonders dringenden Fällen – und nur nacheinander einzelne Schüler – zur Toilette gehen.
• In den 5-Minuten Pausen bleiben wir im Klassenraum.
• Wir belästigen und gefährden andere Kinder nicht an den Spielgeräten.
• Im Winter legen wir keine Eisbahnen an und werfen nicht mit Schneebällen.
• Bei Ganztagsschülern ist an den langen Schul- und AG-Tagen die Mittagspause verpflich-
tend. Auch in der Mittagspause ist uns das Verlassen des Schulgeländes nicht gestattet.
– Bei Beginn der Regenpause klingelt es drei Mal. In den Regenpausen halten wir uns bei geöffneter Tür in den Gebäuden/unseren Klassenräumen (Container sind ausge-
nommen) auf.
– Während der „MiPa“ ist uns im Fall von schlechter Witterung der Aufenthalt in der Aula
B und Aula D gestattet. Der Aufenthalt in den Fluren ist nicht möglich, da der laufende
Unterricht dadurch gestört würde.
• Die Klassenräume sind abgeschlossen und wir Schülerinnen und Schüler bleiben dann
nur auf den Fluren, den Aulen des jeweiligen Gebäudes oder in der Mensa.
• In den großen Pausen bleiben wir auf dem Schulhof oder in der Mensa im Gebäude A. Die Klassenräume werden abgeschlossen. Der Gildesweg ist eine öffentliche Straße und
gehört nicht zum Schulhof.
• Mit dem ersten Klingelzeichen treten wir den Weg zur neuen Sporthalle an.
Unser Arbeitsplatz Schule
• Wir vermeiden Müll soweit als möglich, den dennoch entstehenden Müll sortieren wir in die bereit stehenden Behälter.
• Nach Unterrichtsende sorgen wir selbst für Ordnung und Sauberkeit im benutzten Raum. Die Stühle werden hochgestellt, der Boden wird gefegt, Fenster und Türen werden geschlossen, das Licht wird gelöscht,Tafeln werden feucht abgewischt und die ActivBoards ausgeschaltet.
• Wir erledigen unseren Hofdienst sorgfältig und verantwortungsvoll. 3 Schulordnung
• Wir gehen sorgfältig mit den Einrichtungen um. Bei mutwilligen Zerstörungen müssen die betreffenden Schüler den Schaden bezahlen.
• Wir hinterlassen die Toiletten sauber und ordentlich.
• Wir sitzen nicht auf den Fensterbänken und Heizungen.
• Es ist den Schülern gestattet, ihr Handy mit in die Schule zu bringen. Ein Versicherungs-
schutz besteht jedoch nicht!
• Tablets und Handys dürfen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude, in den Klas-
senräumen sowie in der Mensa genutzt werden.
Sie müssen im Unterricht ausgeschaltet sein (Handygarage) und dürfen nur nach aus- drücklicher Aufforderung der Lehrkraft verwendet werden! Ein Verstoß gegen diese Rege- lung führt dazu, dass diese abgegeben werden müssen! Nach Unterrichtsschluss kann das Handy bei der entsprechenden Lehrkraft abgeholt werden.
• Ton- und Bildaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände ohne Genehmigung einer Lehrkraft verboten.
• Das Abspielen über Bluetooth-Lautsprecher an unserer Schule ist verboten.
Unsere Sicherheit
• Das Rauchen sowie das Mitbringen und Konsumieren von Drogen und von alkoholi- schen Getränken ist verboten.
• Auf dem Schulgelände fahren wir nicht mit dem Fahrrad, mit Inline-Skatern etc..
• Geld bringen wir nur in eigener Verantwortung und in der notwendigen Menge mit. Für besondere Schulveranstaltungen bringen wir das Geld nur auf Anweisung der Lehrkraft mit.
• Unfälle oder Schadensereignisse bei Schulveranstaltungen in der Schule oder auf dem
Weg von und zur Schule melden wir sofort im Schulbüro.
• Für das Verhalten bei Alarm gilt eine besondere Ordnung (Fluchtpläne auf den Fluren).
Wir bewahren Ruhe und entfernen uns in diesem Fall nicht von unserer Lerngruppe.
• Wir bewegen uns auf direktem Weg zur Schule bzw. zur Sporthalle, ansonsten entfällt der
Versicherungsschutz.
• Wir benutzen ausschließlich verkehrssichere Fahrräder oder Mopeds. Die Schule emp-
fiehlt das Tragen eines Helmes.
• Wir halten uns stets an die Straßenverkehrsordnung (StVO), d.h. wir fahren mit unseren
Mopeds nur im Schritttempo auf dem Schulgelände.
• Unsere Roller oder Fahrräder stellen wir in die dafür vorgesehenen Ständer vor den Ge-
bäuden und schließen sie dort auch an.
• In den Pausen fahren wir nicht zwischen den Gebäuden hin und her.
• Der neue Weg zum Schwimmbad führt uns nun über den Gildesweg, neuen Busbahnhof
über die Straße „Im Allertal“ zum Schwimmbad.
• Beim Warten auf den Bus halten wir uns an dem dafür vorgesehenen Wartebereich auf.
Niemand verlässt den Wartebereich, bevor der Bus gehalten hat. Am Schultor und beim
Einsteigen in den Bus wird nicht gedrängelt.
• Die Mensa im Gebäude A gilt als Wartebereich, wenn Busse nicht zeitnah abfahren.
Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit Maßnahmen rechnen. Das können sein: Tadel, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, Klassenkonferenzen und vieles mehr.
Ergänzt wird die Schulordnung durch zwei Schulvereinbarungen, die von den Schülerin- nen und Schülern sowie Eltern unterschrieben werden.
Schulvereinbarung: Schüler
Ich als Schüler/in bin für das Gelingen von Schule und Unterricht mitverantwortlich. Des- halb ist es notwendig meine Pflichten zu erfüllen und für ein respektvolles Miteinander in der Schule zu sorgen.
• Ich respektiere und achte jede/n in der Schulgemeinschaft so wie er/sie ist.
• Ich nehme Rücksicht auf andere und verhalte mich höflich.
• Ich quäle oder schlage keinen anderen und verletze niemanden.
• Ich löse Streitigkeiten mit Worten in einer angemessenen Lautstärke und Sprache.
• Ich mache niemandem Angst.
• Ich erscheine pünktlich zum Unterricht.
• Ich habe mein Arbeitsmaterial vollständig dabei.
• Ich lege mein Handy während des Unterrichts ausgeschaltet in die Handygarage.
• Ich spucke nicht aus.
• Ich fasse niemanden ungefragt an.
• Ich lache niemanden aus.
• Ich reize, beleidige oder beschimpfe niemanden und schließe niemanden aus.
• Ich störe den Unterricht der anderen nicht.
• Ich mache anderen Mut und tröste.
• Ich helfe jedem, der Hilfe braucht.
• Ich befolge die Anweisungen des gesamten Schulpersonals.
• Ich werfe meinen Müll in die dafür vorgesehenen Behälter.
• Ich halte mich an die Klassenregeln.
• Ich kleide mich angemessen.
• Ich habe die Schulordnung und Schulvereinbarung gelesen, verstanden und werde
mich daran halten.
Schulvereinbarung: Eltern
Wir als Eltern sind auch für das Gelingen von Schule und Unterricht mitverantwortlich. Wir schaffen die Grundvoraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen.
• Wir weisen unser Kind auf die Verbindlichkeit aller Regeln und Grundsätze der Schule
und die Konsequenzen bei Nichtbeachtung hin.
• Wir schauen mindestens einmal pro Woche in den Schulplaner.
• Wir sorgen dafür, dass unser Kind pünktlich zum Unterricht erscheint und mit dem nöti-
gen Material versorgt ist.
• Wir erhalten die Kontaktdaten der unterrichtenden Lehrkräfte der jeweiligen Klasse und
nehmen bei Gesprächsbedarf direkt Kontakt mit den entsprechenden Lehrkräften auf.
Elternsprechtage gibt es an unserer Schule nicht.
• Wir beantragen mindestens eine Woche vorher schriftlich die Befreiung vom Unterricht,
wenn unser Kind geplant nicht am Unterricht teilnehmen kann.
• Wir bitten die jeweilige Sportlehrkraft schriftlich um eine Befreiung vom Sportunterricht,
wenn unser Kind einmalig nicht oder nur eingeschränkt am Sportunterricht teilnehmen
kann. Es ist uns bekannt, dass unser Kind trotzdem im Unterricht anwesend sein muss.
• Wir melden unser Kind bis 8.00 Uhr telefonisch oder per E-Mail im Sekretariat ab, wenn es aus Krankheitsgründen fehlt. Spätestens am dritten Tag legen wir eine schriftliche Entschuldigung vor. Falls chronische oder fortdauernde Krankheiten auftreten, sorgen
wir dafür, dass eine ärztliche Bescheinigung durch den Arzt vorliegt.
• Wir nehmen frühzeitig Kontakt zur zuständigen Lehrkraft auf, um auftretende Probleme
oder Missverständnisse im Gespräch aus dem Weg zu räumen.
• Wir haften für die angerichteten Schäden unseres Kindes, falls Einrichtungen der Schule –
Räume, Möbel, Geräte, Unterrichtsmaterialien etc. – von unserem Kind beschädigt werden.