Hier finden Sie die Schulordnung in digitaler Form:
Vorwort
Wir alle, Schüler:innen, Lehrer:innen, pädagogische Mitarbeiter:innen und Erziehungsberechtigte, möchten uns an der Schule im Allertal wohlfühlen, uns frei und sicher bewegen. Wir alle sind für das erfolgreiche Gelingen von Schule und Unterricht mitverantwortlich. Deshalb gibt es an unserer Schule Regeln, die auf folgenden Grundsätzen basieren:
„Wir sind gegen jede Form von Gewalt!“
„Wir sind höflich, hilfsbereit und respektvoll!“
„Wir halten unsere Schule sauber!“
Unser Unterricht
• Wir sind immer pünktlich: Um 7.55 Uhr beginnt der Unterricht.
• Handys, Smartwatches und Konsolen müssen bei Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet sein. Handy und Konsolen verbleiben in der Schultasche. Diese Geräte dürfen während des gesamten Schulbesuches nicht benutzt und weder zu sehen noch zu hören sein. Das gilt auch in den Pausenzeiten.
• Wir führen unseren Schulplaner und haben ihn immer dabei.
• Grundsätzlich gehen wir während des Unterrichts nicht auf die Toilette.
• Klassen, die unvorhergesehen ohne Lehrkraft sind, schicken ihre Klassensprecher:innen in das Sekretariat.
• Wir beachten die speziellen Fachraumordnungen der Fachräume.
• Vor und nach dem Fachunterricht nehmen wir in den großen Pausen die Taschen mit.
Unsere Pausen
•Pausen dienen uns zur Erholung und um Toilettengänge wahrzunehmen. Letztere sind immer zu Beginn und am Ende (dreiminütiges Klingeln) der großen Pausen zu erledigen. Während der großen Pausen lässt die Innenaufsicht nur in besonders dringenden Fällen – und nur nacheinander einzelne Schüler – zur Toilette gehen.
• In den 5-Minuten Pausen bleiben wir im Klassenraum.
• Der Aufenthalt/Treffen in den Fluren und auf den Toiletten ist grundsätzlich nicht erlaubt.
• Wir belästigen und gefährden andere Kinder nicht an den Spielgeräten.
• Im Winter legen wir keine Eisbahnen an und werfen nicht mit Schneebällen.
• In der Mittagspause ist das Verlassen des Schulgeländes nicht gestattet.
• Bei Beginn der Regenpause klingelt es drei Mal. In den Regenpausen halten wir uns bei geöffneter Tür in den Gebäuden/unseren Klassenräumen auf.
• Der Gildesweg ist eine öffentliche Straße und gehört nicht zum Schulhof.
• Mit dem ersten Klingelzeichen treten wir den Weg zur neuen Sporthalle an.
Unser Arbeitsplatz Schule
•Wir vermeiden Müll soweit als möglich. Den entstehenden Müll sortieren wir.
• Nach Unterrichtsende sorgen wir selbst für Ordnung und Sauberkeit im benutzten Raum. Die Stühle werden hochgestellt, der Boden wird gefegt, Fenster und Türen werden geschlossen, das Licht wird gelöscht, Boards ausgeschaltet.
• Wir erledigen unseren Hofdienst sorgfältig und verantwortungsvoll.
• Wir gehen sorgfältig mit den Einrichtungen um. Bei mutwilligen Zerstörungen müssen die betreffenden Schüler:innen den Schaden bezahlen.
• Wir hinterlassen die Toiletten sauber und ordentlich.
• Wir sitzen nicht auf den Fensterbänken und Heizungen.
• Ton- und Bildaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände ohne Genehmigung einer Lehrkraft verboten. Das Abspielen über Bluetooth-Lautsprecher ist an unserer Schule verboten.
Unsere Sicherheit
•Das Rauchen sowie das Mitbringen und Konsumieren von Drogen und von alkoholischen Getränken ist verboten, auch auf dem Schulweg.
• Wir stellen Fahrräder, Roller etc. in die Fahrradständer, schließen sie dort ab und nutzen diese nicht auf dem Schulhof. In den Pausen fahren wir nicht zwischen den Gebäuden hin und her.
• Unfälle oder Schadensereignisse bei Schulveranstaltungen in der Schule oder auf dem Weg von und zur Schule melden wir sofort im Schulbüro.
• Für das Verhalten bei Alarm gilt eine besondere Ordnung (Fluchtpläne auf den Fluren). Wir bewahren Ruhe und entfernen uns in diesem Fall nicht von unserer Lerngruppe.
• Wir bewegen uns auf direktem Weg zur Schule bzw. zur Sporthalle, ansonsten entfällt der Versicherungsschutz.
• Wir benutzen ausschließlich verkehrssichere Fahrräder oder Mopeds. Die Schule empfiehlt das Tragen eines Helmes.
• Wir laufen über den Gildesweg zum Schwimmbad.
• Beim Warten auf den Bus und beim Einsteigen verhalten wir uns allen gegenüber rücksichtsvoll.
Diese Regeln müssen jederzeit eingehalten werden.
Ergänzt wird die Schulordnung durch zwei Schulvereinbarungen.
Schulvereinbarung: Schüler:innen
Ich als Schüler:in bin für das Gelingen von Schule und Unterricht mitverantwortlich. Deshalb ist es notwendig, meine Pflichten zu erfüllen und für ein respektvolles Miteinander in der Schule zu sorgen.
• Ich respektiere und achte jede/n in der Schulgemeinschaft so wie er/sie ist.
• Ich nehme Rücksicht auf andere und verhalte mich höflich.
• Ich quäle oder schlage keinen anderen und verletze niemanden.
• Ich löse Streitigkeiten mit Worten in einer angemessenen Lautstärke und Sprache.
• Ich mache niemandem Angst.
• Ich erscheine pünktlich zum Unterricht.
• Ich halte mich an die Nutzungsordnung für mobile Endgeräte.
• Ich habe mein Arbeitsmaterial vollständig dabei.
• Ich spucke nicht aus.
• Ich fasse niemanden ungefragt an.
• Ich lache niemanden aus.
• Ich reize, beleidige oder beschimpfe niemanden und schließe niemanden aus.
• Ich störe den Unterricht der anderen nicht.
• Ich mache anderen Mut und tröste.
• Ich helfe jedem, der Hilfe braucht.
• Ich befolge die Anweisungen des gesamten Schulpersonals.
• Ich werfe meinen Müll in die dafür vorgesehenen Behälter.
• Ich halte mich an die Klassenregeln.
• Ich kleide mich angemessen.
Schulvereinbarung: Erziehungsberechtigte
Wir als Erziehungsberechtigte sind auch für das Gelingen von Schule und Unterricht mitverantwortlich. Wir schaffen die Grundvoraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen.
• Wir weisen unser Kind auf die Verbindlichkeit aller Regeln und Grundsätze der Schule hin.
• Wir schauen mindestens einmal pro Woche in den Schulplaner.
• Wir sorgen dafür, dass unser Kind pünktlich zum Unterricht erscheint und mit dem nötigen Material versorgt ist.
• Wir erhalten die Kontaktdaten der unterrichtenden Lehrkräfte der jeweiligen Klasse über die Homepage und nehmen bei Gesprächsbedarf direkt Kontakt mit den entsprechenden Lehrkräften auf (Einhaltung der Kommunikationswege).
• Wir beantragen mindestens eine Woche vorher schriftlich die Befreiung vom Unterricht, wenn unser Kind geplant nicht am Unterricht teilnehmen kann.
• Wir bitten die jeweilige Sportlehrkraft schriftlich um eine Befreiung vom Sportunterricht, wenn unser Kind einmalig nicht oder nur eingeschränkt am Sportunterricht teilnehmen kann. Es ist uns bekannt, dass unser Kind trotzdem im Unterricht anwesend sein muss.
• Wir melden unser Kind bis 7.50 Uhr telefonisch oder per E-Mail im Sekretariat ab, wenn es aus Krankheitsgründen fehlt. Spätestens am dritten Tag legen wir eine schriftliche Entschuldigung vor. Bei auffälligem Fehlen kann die Schule eine ärztliche Bescheinigung ab dem ersten Fehltag einfordern.
• Wir haften für die angerichteten Schäden, falls Einrichtungen der Schule – Räume, Möbel, Geräte, Unterrichtsmaterialien etc. – von unserem Kind beschädigt werden.