„Jeder ist ein Genie. Aber wenn du einen Fisch danach bewertest, ob er auf einen Baum klettern kann, dann lebt er sein ganzes Leben in dem Glauben, er wäre dumm.“ (Albert Einstein)

Jeder Mensch ist anders und jeder Mensch ist einzigartig. Inklusion heißt mit der Vielfalt und Einzigartigkeit der Menschen ganz selbstverständlich umzugehen. Jede und jeder gehört dazu. Niemand darf aufgrund seiner Einzigartigkeit benachteiligt oder ausgeschlossen werden.

Viel mehr müssen die Bedingungen so gestaltet werden, dass alle entsprechend ihren Möglichkeiten teilhaben können.

Inklusion ist ein Menschenrecht, welches für alle Bereiche des Lebens und damit auch für Bildung gilt. Das Recht auf Inklusion in der Schule ist im Niedersächsischen Schulgesetz verankert. Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, dass in Niedersachsen Schüler:innen mit und ohne Beeinträchtigung an jedem Lernort ihren Bedürfnissen und Ansprüchen entsprechend lernen können.

Wie setzen wir Inklusion um?

Der Vielfalt unserer Schüler:innen begegnen wir mit Vielfalt durch multiprofessionelle Zusammenarbeit. An unserer Schule arbeiten nicht nur unsere Klassen- und Fachlehrkräfte im Unterricht. Es sind auch Förderschullehrkräfte, Sozialarbeiter:innen, pädagogische Mitarbeiter:innen, eine Fachkraft für Inklusion sowie eine Ergotherapeutin für euch in und außerhalb des Unterrichts im Einsatz. 

Bei unserer Arbeit erhalten wir außerdem Beratung und Unterstützung von den Mobilen Diensten Hören, Sehen, Körperliche/Motorische Entwicklung, Emotionale/Soziale Entwicklung und Autismus.

Um die vielfältigen Bedürfnisse und Ansprüche unserer Schüler:innen zu berücksichtigen werden bei Bedarf bauliche Maßnahmen vorgenommen, um das Schulgebäude und Unterrichtsräume so zu gestalten, dass ein weitgehend barrierefreies Lernen an unserer Schule möglich ist. 

Für unsere Schüler:innen werden zudem bei Bedarf Maßnahmen im Nachteilsausgleich festgelegt, um Nachteile, die durch eine Beeinträchtigung entstehen, zu kompensieren. 

Schüler:innen mit Lernschwierigkeiten und einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen oder Geistige Entwicklung erhalten eine, an ihren Lernstand angepasste, zieldifferente Beschulung in ihrem Klassenverband. 

Auch wenn alle Schüler:innen gemeinsam lernen, gibt es einzelne Fördermaßnahmen, die in Kleingruppen oder Einzelarbeit stattfinden. Wir haben daher in allen Gebäuden entsprechende Förderräume eingerichtet. Unserer Ergotherapeutin stehen außerdem eigene speziell eingerichtete Räumlichkeiten zu Verfügung.

Ergotherapie

Ziel der Ergotherapie ist die schulische Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig vom kognitiven, körperlichen und kulturellen Hintergrund.

Therapeutisches Fachwissen versteht sich dabei als Ergänzung zur pädagogischen Arbeit. Gemeinsam mit den Klassenlehrer:innen, den Eltern und Schüler:innen wird über den Besuch der Ergotherapie entschieden.

Die Unterstützung erfolgt, meist 1x wöchentlich statt einer Schulstunde, im Ergotherapie-Raum oder in begleitender Funktion während des Unterrichts.

Mögliche Förderziele:

  • Konzentration                            
  • Arbeitsorganisation
  • Aufgabenverständnis                
  • Selbstständigkeit
  • Arbeitstempo                             
  • Kreativität 
  • Lebenspraktische Fähigkeiten