Das alleinige Sorgerecht oder das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht ist gegenüber der Schule nachzuweisen (gerichtliche Entscheidung, Negativbescheinigung o.ä.).
Oberschule mit Gymnasialzweig in Winsen (Aller)
Das alleinige Sorgerecht oder das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht ist gegenüber der Schule nachzuweisen (gerichtliche Entscheidung, Negativbescheinigung o.ä.).